Regelungen zum Datenschutz
(vs) spanien wird dem Kunden eine Kennziffer oder ein Kennwort zuteilen, um zu verhindern, dass Unberechtigte auf den Datenbestand zugreifen. Nach mehr als zweimaliger falscher Eingabe des Kennwortes bzw. der Kennziffer wird der Zugriff auf die (vs) spanien Datenbank automatisch gesperrt. Die Freigabe kann nur von (vs) spanien auf schriftlichen Antrag des Kunden vorgenommen werden.
(vs) spanien wird alle erforderlichen technischen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten. Insbesondere wird jeder Zugriff auf Daten registriert, so dass festgestellt werden kann, welcher Kunde zu welcher Zeit Zugriff auf die Daten genommen hat.
(vs) spanien wird dem Betroffenen auf Verlangen Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten gewähren.
Datenschutzrechtliche Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Auskunftsleistungen der (vs) spanien nur in Anspruch zu nehmen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten vorliegt ( § 29 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) und er dieses gegenüber der (vs) spanien durch Angabe des Anfragegrundes glaubhaft dargelegt hat. Der Kunde wird geeignete Aufzeichnungen über alle Anfragen für die Dauer von 60 Monaten bereithalten und (vs) spanien auf Verlangen vorlegen.
Der Kunde verpflichtet sich ferner,
a) die ihm durch (vs) spanien zugeteilte persönliche Kennziffer und das Kennwort vertraulich zu behandeln und diese nur solchen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie dieser AGB schriftlich verpflichtet wurden,
b) das persönliche Kennwort bzw. die Kennziffer spätestens nach Ablauf von 3 Monaten zu ändern,
c) Auskünfte der (vs) spanien vertraulich zu behandeln, diese nur für den Zweck zu verarbeiten und zu nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden und die Daten insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben und sie gegen eine Weitergabe an Dritte zu sichern,
d) den Zugriff auf von (vs) spanien übermittelte Daten nur solchen Mitarbeitern zu gestatten und zu ermöglichen, die notwendigerweise mit der Bearbeitung der Daten betraut werden müssen und die zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie dieser AGB schriftlich verpflichtet wurden,
e) sofern sich aus den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes oder entsprechenden landesrechtlichen Regelung nichts anderes ergibt, den Auskunftsinhalt gegenüber den Betroffenen nur offen zu legen, wenn der Inhalt der Auskünfte von den Angaben des Betroffenen abweicht;
f) (vs) spanien unverzüglich zu unterrichten und zur Klärung einzuschalten, sofern die Richtigkeit des Auskunftsinhaltes bestritten wird,
g) jede Änderung oder Aufgabe der Geschäftstätigkeit, die Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen (vs) spanien und dem Kunden war, (vs) spanien unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde stellt (vs) spanien und deren Vertriebspartner von sämtlichen Ansprüchen Dritter gleich welchen Rechtsgrundes aus und im Zusammenhang mit einer Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten in vollem Umfange frei. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt (vs) spanien vorbehalten.
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